| SoundDock® Portable Digital Music System |
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Für Ihr iPhone und Ihren iPod - Bose Klang, der sich bewegt. Genießen Sie den bewährten Spitzenklang des SoundDock® an jedem beliebigen Ort.
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Glänzend-Schwarz
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Der wiederaufladbare Lithium-Ionen-Akku für das SoundDock® Portable System wurde speziell so entwickelt, dass es erst nach Hunderten von Ladezyklen ausgetauscht werden muss.
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Ein „Ladezyklus“ umfasst den vollständigen Verbrauch der Akkukapazität und das vollständige Wiederaufladen des Akkus. Wird der Akku nur halb entladen und anschließend durch Aufladen wieder auf seine volle Kapazität gebracht, zählt dies nur als halber Ladezyklus; eine Reihe einzelner Hör- und Ladezeiten, die sich über mehrere Tage verteilen, ergeben also unter Umständen in der Summe einen vollständigen Ladezyklus.
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Um eine möglichst lange Gesamtlebensdauer des Akkus zu erreichen, wurde die Elektronik des SoundDock® Portable Systems so konzipiert, dass die Aufladung langsamer als bei herkömmlichen Systemen erfolgt. Dadurch kann der bei allen Akkus übliche, geringfügige Leistungsabfall zwar nicht verhindert werden, aber es ist sichergestellt, dass der Akku des SoundDock® Portable Systems mehrere hundert Ladezyklen verträgt. So stehen nach 300 Ladezyklen oder drei Jahren immer noch über rund 70% seiner Ausgangskapazität zur Verfügung. Früher oder später muss der Akku (wie alle wiederaufladbaren Batterien) ersetzt werden, wenn er nach dem Wiederaufladen keinen ausreichenden Strom mehr liefert.
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Da Lithium-Ionen-Akkus nicht die Speicherprobleme haben, die mit älteren wiederaufladbaren Nickel-Cadmium-Akkus verbunden sind, braucht der Akku des SoundDock® Portable Systems vor dem Wiederaufladen nicht vollständig entladen werden. Damit die LED-Ladeanzeige den Ladestatus möglichst präzise anzeigt, empfehlen wir jedoch, den Akku mindestens einmal im Monat vollständig zu entladen und vollständig wieder aufzuladen. Der Akku wurde so gestaltet, dass er ständig an eine Wechselstromquelle angeschlossen sein kann, damit das System nicht von der Steckdose getrennt werden muss, sobald der Akku vollständig aufgeladen ist. Wird der Akku über einen längeren Zeitraum nicht benutzt, empfiehlt es sich, den Akku bei Raumtemperatur und einer Restkapazität von weniger als 50 Prozent zu lagern. Akkus sollten nicht mehr als 6 Monate lang unbenutzt gelagert und niemals im Kühlschrank oder in der Nähe von Wärmequellen aufbewahrt werden. Im Interesse einer möglichst langen Lebensdauer sollten Akkus grundsätzlich vor extrem heißen oder kalten Temperaturen und vor direktem Sonnenlicht geschützt werden. Zur Sicherheit schaltet sich der Akku des SoundDock® Portable Systems bei Extremtemperaturen von selbst aus. Um den Akku anschließend wieder einzuschalten, muss das System wieder angeschlossen werden.
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Am 1. Januar 2008 trat eine neue Sicherheitsrichtlinie der Transportation Security Administration (TSA) in Kraft, die die Mitnahme von Lithium-Ionen-Akkus auf Flugreisen reglementiert. Seither erhielten wir eine Reihe von Anfragen, inwieweit das SoundDock® Portable System von dieser Richtlinie betroffen ist. Im Folgenden möchten wir sowohl die neue Sicherheitsrichtlinie erläutern, als auch auf die Auswirkungen für Besitzer eines SoundDock® Portable System eingehen. Wenn Sie Ihr SoundDock® Portable System auf Flugreisen mitnehmen möchten, gibt es zwei Möglichkeiten: Es kann entweder im aufgegebenen Gepäck oder im Handgepäck transportiert werden. Die neue Sicherheits-richtlinie erlaubt die Mitnahme von Lithium-Ionen-Akkus mit einem maximalen Lithium-Gehalt von acht Gramm im Handgepäck. Das SoundDock® Portable System verwendet einen Lithium-Ionen-Akku mit einem Lithium-Gehalt von 2,66 g – also deutlich weniger, als von der TSA zugelassen. Sofern sich der Akku im Gerät befindet und das System ausgeschaltet ist, darf das SoundDock® Portable System auch mit aufgegeben werden. So verpacken Sie Ihr SoundDock® Portable System im aufgegebenen Gepäck - Legen Sie den Akku in das SoundDock® Portable System ein.
- Verpacken Sie das System sorgfältig in einem Gepäckstück, das Sie aufgeben wollen.
So verpacken Sie Ihr SoundDock® Portable System im Handgepäck: - Legen Sie den Akku in das SoundDock® Portable System
- ein.
- Verpacken Sie das System sorgfältig entweder in der SoundDock® Portable Tragetasche oder in Ihrem Handgepäck.
Laut der neuen Sicherheitsrichtlinie dürfen Ersatzakkus (nicht im Gerät installierte Akkus) nicht mit aufgegeben werden. Sie müssen im Handgepäck transportiert werden. Wer einen Ersatzakku für sein SoundDock® Portable System besitzt, kann diesen im Handgepäck transportieren, wobei jedoch Vorkehrungen getroffen werden müssen, um einen Kurzschluss zu verhindern (ebenfalls eine Forderung der neuen TSA-Richtlinie.) Folgende Maßnahmen sind geeignet, einen Kurzschluss zu verhindern: - kleben Sie die Metall-Pole des Akkus mit Klebeband ab oder
- transportieren Sie den Akku in der Originalverpackung bzw. in einer wiederverschließbaren Plastiktüte.
Hinweis: Stellen Sie sicher, dass ein Ersatzakku nicht mit Metallobjekten wie Münzen, Schlüsseln oder Schmuck in Berührung kommen kann.
Die folgende Tabelle fasst die Inhalte der neuen Richtlinie zusammen, die die Besitzer eines SoundDock® Portable System betreffen. Zum jetzigen Zeitpunkt erstreckt sich diese Richtlinie nur auf Sicherheitskontrollen an Flughäfen in den USA und auf Flüge von oder nach den USA. Weitere Informationen bezüglich der neuen Richtlinie erhalten Sie aufhttp://safetravel.dot.gov/whats_new_batteries.html | ZUSAMMENFASSUNG DER RICHTLINIE VOM 1. JANUAR 2008 | | Art des Akkumulators | Im aufgegebenen Gepäck | In Carry-On Baggage | In einem Gerät installierter Lithium-Ionen-Akku
(bis zu einem maximalen Lithium-Gehalt von 8 g) | Erlaubt | Empfohlen | Lithium-Ionen-Ersatzakku (nicht in einem Gerät installiert)
(bis zu einem maximalen Lithium-Gehalt von 8 g) | Verboten | Im Handgepäck erlaubt |
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